Über Sitzungen und Versammlungen ist ein Protokoll anzufertigen.
Es
kann den wesentlichen Gang der Verhandlungen und muss die
gefassten Beschlüsse sowie die Wahl- und Abstimmungsergebnisse
enthalten.
Das
Protokoll ist von der Versammlungsleitung und von der Protokoll
führenden Person zu unterzeichnen.